Wie lange sind Kosmetikprodukte mindestens haltbar?
Laut Kosmetikverordnung gilt für die Mindesthaltbarkeit:
1. Es ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, sofern das kosmetische Mittel eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger aufweist. Es ist unverschlüsselt mit den Worten - mindestens haltbar bis- anzugeben.
2. Bei kosmetischen Mitteln mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist anzugeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen vom Verbraucher verwendet werden kann, ohne dass eine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten ist. (Verwendungsdauer). Die Verwendungsdauer ist durch das Symbol des geöffneten Tiegels anzugeben, wobei der Zeitraum in Monaten anzugeben ist, beispielsweise 12 M.
Ausnahmen sind Produkte, die mikrobiologisch kaum kontaminiert werden können, beispielsweise Aerosole, Produkte mit hohem Alkoholgehalt oder wasserfreie Produkte (beispielsweise Lippenstifte). Hier ist weder ein Mindesthaltbarkeitsdatum, noch eine Angabe, wie lange das Mittel nach dem Öffnen haltbar ist, anzugeben.
Nach der alten Regelung mussten Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, länger als 30 Monate bezüglich eines Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht gekennzeichnet werden.
Diese Regelung gilt generell für alle Kosmetika, da alle Kosmetika irgendwann separieren, eintrocknen, in der Wirkung nachlassen, seltsam riechen, verkeimen oder sonst irgendwie unbrauchbar werden können.